In das Berufskolleg Weil am Rhein kann aufgenommen werden, wer
- den Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss nachweisen kann
- eine mindestens zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen hat oder eine mindestens fünfjährige Berufstätigkeit (Vollzeit) nachweisen kann. Eine vom Arbeitsamt bescheinigte Arbeitslosigkeit kann bis zu einem Jahr angerechnet werden
Über den Annahmeantrag entscheidet die Schulleitung.